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Das Ambulante Pflegeteam Zeitz

– Kontakt & Anfahrt

Das Ambulante Pflegeteam Zeitz
Schützenplatz 22
06712 Zeitz

Tel.: 03441 / 631 150
E-Mail: Team-Zeitz@seniorenhilfe-zeitz.de

Kontakt

Das Ambulante Pflegeteam Zeitz
Schützenplatz 22
06712 Zeitz

Tel.: 03441 / 631 150
E-Mail: Team-Zeitz@seniorenhilfe-zeitz.de

Anfahrt

– Beschreibung

Wir sind ein großes, motiviertes Team und begrüßen sie gern in unseren Räumlichkeiten im Seniorenzentrum „Haus am Schützenplatz“. Zu uns gehören erfahrene Altenpfleger, Pflegehilfskräfte, Hauswirtschaftler und Mitarbeiter der Verwaltung.

Durch unsere qualifizierte Hilfe und Unterstützung können sie auch bei Erkrankung, Behinderung oder anderer Art von sogenannter „eingeschränkten Alltagskompetenz“ in ihrem Zuhause versorgt werden.

Außerhalb der Dienstzeiten steht zudem ein Mitarbeiter in telefonischer Rufbereitschaft zur Verfügung, und kann so auch in Notsituationen schnell helfen.
Unsere Leistungen im Überblick:

  • kompetente Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Hauswirtschaftsdienst
  • Behandlungspflege
  • Rufbereitschaft
  • Verhinderungspflege
  • Hilfsangebote bei Einschränkung der Alltagskompetenz

Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört nicht in den Bereich der Grundpflege. Sie kann von den Angehörigen selbst oder im Rahmen des Bezuges von Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Zum Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zählen z.B.:

  • das Einkaufen
  • das Kochen
  • das Reinigen der Wohnung
  • das Wechseln und Waschen der Wäsche und Bekleidung
  • Spülen / Abwaschen
  • oder das Beheizen des Wohnraumes
  • Entsorgen des Hausmülls
  • u.v.m.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die nach ärztlicher Verordnung von unseren Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Darunter zählen Tätigkeiten wie:

  • Medikamentengabe / Herrichten der Medikamente
  • Augentropfen / Augensalben verabreichen
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Wundversorgung
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruckkontrollen
  • Blutzuckerkontrollen
  • Injektionen aller Art
  • Kompressionsstrümpfe anziehen / ausziehen
  • Portversorgung
  • Inhalationen
  • Versorgung bei Tracheostoma
  • Katheterversorgung
  • Versorgen von Magensonden
  • Anlegen von Kompresssionsverbänden
  • u.v.m.

Durch unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft können sie sich auch außerhalb der Dienstzeiten und nachts in Notfallsituationen an uns wenden. Der Anrufer wird automatisch zum diensthabenden Mitarbeiter umgeleitet. Dadurch steht ihnen einer unserer Mitarbeiter rund um die Uhr zur Verfügung.

Können sie sich auf Grund einer Krankheit, Kur oder aus anderen Gründen kurzzeitig nicht um ihren Angehörigen kümmern, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr.

Die Pflege kann dann stellvertretend von Verwandten, Nachbarn, Freunden oder von einem unserer ambulanten Pflegedienste übernommen werden.

Man spricht dabei von der sogenannten Verhinderungspflege.

Leistungen der Verhinderungspflege müssen nicht im Voraus von der Pflegekasse genehmigt werden. Wichtig ist nur, dass während der Verhinderungspflege alle Belege und Nachweise über erbrachte Leistungen gesammelt werden, um sie später bei der Pflegekasse einzureichen.

Auch muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ein Antrag gestellt werden, da es manchmal notwendig ist, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflege zu finden.

Die Verhinderungspflege kann über mehrere Wochen am Stück erfolgen oder aber stundenweise über das ganze Jahr verteilt werden. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Zu den Leistungen der Verhinderungspflege gehören:

  • die Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung)
  • die hauswirtschaftliche Versorgung (Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten, Kochen…)
Hauswirtschaftsdienst

Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört nicht in den Bereich der Grundpflege. Sie kann von den Angehörigen selbst oder im Rahmen des Bezuges von Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Zum Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zählen z.B.:

  • das Einkaufen
  • das Kochen
  • das Reinigen der Wohnung
  • das Wechseln und Waschen der Wäsche und Bekleidung
  • Spülen / Abwaschen
  • oder das Beheizen des Wohnraumes
  • Entsorgen des Hausmülls
  • u.v.m.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die nach ärztlicher Verordnung von unseren Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Darunter zählen Tätigkeiten wie:

  • Medikamentengabe / Herrichten der Medikamente
  • Augentropfen / Augensalben verabreichen
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Wundversorgung
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruckkontrollen
  • Blutzuckerkontrollen
  • Injektionen aller Art
  • Kompressionsstrümpfe anziehen / ausziehen
  • Portversorgung
  • Inhalationen
  • Versorgung bei Tracheostoma
  • Katheterversorgung
  • Versorgen von Magensonden
  • Anlegen von Kompresssionsverbänden
  • u.v.m.
Rufbereitschaft

Durch unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft können sie sich auch außerhalb der Dienstzeiten und nachts in Notfallsituationen an uns wenden. Der Anrufer wird automatisch zum diensthabenden Mitarbeiter umgeleitet. Dadurch steht ihnen einer unserer Mitarbeiter rund um die Uhr zur Verfügung.

Verhinderungspflege

Können sie sich auf Grund einer Krankheit, Kur oder aus anderen Gründen kurzzeitig nicht um ihren Angehörigen kümmern, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr.

Die Pflege kann dann stellvertretend von Verwandten, Nachbarn, Freunden oder von einem unserer ambulanten Pflegedienste übernommen werden.

Man spricht dabei von der sogenannten Verhinderungspflege.

Leistungen der Verhinderungspflege müssen nicht im Voraus von der Pflegekasse genehmigt werden. Wichtig ist nur, dass während der Verhinderungspflege alle Belege und Nachweise über erbrachte Leistungen gesammelt werden, um sie später bei der Pflegekasse einzureichen.

Auch muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ein Antrag gestellt werden, da es manchmal notwendig ist, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflege zu finden.

Die Verhinderungspflege kann über mehrere Wochen am Stück erfolgen oder aber stundenweise über das ganze Jahr verteilt werden. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Zu den Leistungen der Verhinderungspflege gehören:

  • die Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung)
  • die hauswirtschaftliche Versorgung (Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten, Kochen…)

– Ansprechpartner

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Christine Ettel
Pflegedienstleitung
Telefon: 03441 – 631 150
E-Mail: Christine.Ettel@seniorenhilfe-zeitz.de

– Bilder

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