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Beraten

Unsere Mitarbeiter des Servicecenters unterstützen Sie bei der Vorbereitung zum Kurzzeitpflegeaufenthalt oder zum Einzug in eine unserer Einrichtungen. Auch bei Interesse an unseren Angeboten zum betreuten Wohnen oder bei Bedarf an Tagespflege stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Und natürlich informieren wir Sie gern über die Möglichkeiten einer ambulanten Pflege.

– Häufige Fragen

  • 1. Ich benötige noch keinen Pflegeplatz. Sollte ich mich trotzdem beraten lassen?

    Nach unserer Erfahrung finden Angehörige erst im Moment des tatsächlichen Bedarfes den Weg zu uns. Nur meistens ist dann schon höchste Eile geboten und es existiert kaum noch Reaktionszeit. Wir empfehlen Ihnen daher sich schon recht frühzeitig über die Möglichkeiten im Pflegefall zu informieren. Gern präsentieren wir Ihnen unsere Einrichtungen oder informieren über unsere Angebote und Leistungen. Oft klären sich dabei in nötiger Ruhe wichtige offene Fragen, welche sonst aus Gründen mangelnder Zeit unberücksichtigt geblieben wären.

  • 2. Ich benötige einen Pflegeplatz. Wen spreche ich an?

    Sie nehmen Kontakt zu unseren Mitarbeitern des Belegungsmanagement auf. Sei es telefonisch unter 03441 – 631 106 oder persönlich im Servicecenter am Schützenplatz 21 in Zeitz. Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin und wir informieren Sie bereits bei der ersten Anfrage zu benötigten Formularen und Unterlagen.

  • 3. Wie kurzfristig ist eine Aufnahme möglich?

    In Notfallsituationen besteht häufig Bedarf an einem kurzfristig benötigten Platz. Leider können wir nicht immer die notwendige Aufnahme garantieren, da oft bereits Monate im Voraus Anfragen vorliegen und lange Wartelisten existieren. Bei freien Kapazitäten können wir aber sofort helfen. Sollte im gewünschten Zeitraum kein freier Platz zur Verfügung stehen, berücksichtigen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

  • 4. Was für Kosten entstehen pro Bettenplatz?

    Die Kosten für einen Pflegeplatz werden im Wesentlichen in die drei folgenden Bereiche unterteilt.

    Pflege

    Hier sind sämtliche Kosten für pflegerische Leistungen und Maßnahmen zur medizinischen Behandlungspflege zusammengefasst.

    Unterkunft, Verpflegung

    Diese Kosten werden auch als sogenannte „Hotelkosten“ bezeichnet, da die Unterbringung in einem Pflegeheim der in einem Hotelzimmer mit Vollpension gleichgesetzt wird. Eingeschlossen sind Leistungen wie Verpflegung des Bewohners, Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Reinigung der Zimmer aber auch die Kosten für Wärme, Strom und Wasser.

    Investitionskosten

    Das sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen entstehen. Dazu zählen auch betriebliche Güter sowie Ausstattung, wie Betten, Tische, Stühle, Küchen, aber auch Fahrzeuge etc. Die Investitionskosten stellen eine Art „Kaltmiete“ dar.

  • 5. Wie finanziert sich der Pflegeplatz?

    Die Pflegekasse zahlt die Leistungen für die Pflege in unseren Einrichtungen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Das heißt, je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse.

    Derzeit übernimmt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege folgenden Anteil pro Monat:

    Pflegegrad 1                            125,00 €

    Pflegegrad 2                            770,00 €

    Pflegegrad 3                            1262,00 €

    Pflegegrad 4                            1775,00 €

    Pflegegrad 5                            2005,00 €

    Der Eigenanteil der Bewohner ist von Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Somit werden Sie nicht finanziell schlechter gestellt, wenn Sie später in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden. Der Eigenanteil bei Pflegegrad 1 ist für einen Heimplatz höher als in den anderen Pflegegraden. Das ist politisch gewollt, da Menschen mit Pflegegrad 1 vorrangig zu Hause ambulant versorgt werden sollen. In unseren Einrichtungen erfolgt eine Aufnahme ab Pflegegrad 2.

    Sollte das monatliche Einkommen oder Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze nicht ausreichen, sind eventuell vorhandene Kinder verpflichtet, einen Teil der Heimkosten zu übernehmen. Dabei wird ein sogenannter “angemessener Selbstbehalt” berechnet.

    Besteht keine Leistungsfähigkeit der Kinder, wird der fehlende Betrag vom Sozialhilfeträger übernommen. Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.

  • 6. Muss ich mit Extrakosten rechnen?

    Wenn Bedarf an Zusatzleistungen besteht, welche über die notwendigen Regelleistungen hinausgehen, sind die dabei entstehenden Kosten selbst zu übernehmen.

    Diese Leistungen und deren Kosten sind in unserem Zusatzleistungskatalog beschrieben. Zusatzleistungen können beispielsweise persönliche Dinge, wie besondere Hygieneartikel sein. Auch Zuzahlungen zu Medikamenten oder Krankentransport zählen ebenso wie Telefonkosten zu den Zusatzleistungen.

  • 7. Habe ich Anspruch auf ein Einzelzimmer?

    Leider nein. Natürlich versuchen wir individuelle Wünsche zu berücksichtigen. Wir orientieren uns verstärkt an dem wachsenden Bedürfnis von Einzelzimmerunterbringung und wollen zukünftig noch mehr Einzelzimmer mit eigenem Bad anbieten, natürlich ohne Einzelzimmerzuschlag. Dennoch kann es vorkommen, dass die Unterbringung in einem Doppelzimmer unumgänglich ist. In diesem Fall können Sie erwarten, dass wir auf ein für beide Bewohner erträgliches Miteinander achten und wir Ihnen das Recht auf Privatsphäre einräumen. Ehepaare können bei uns in gemeinsamer Unterbringung wohnen.

  • 8. Darf ich eigene Möbel mitbringen?

    Alle Zimmer unserer Einrichtungen sind möbliert und bezugsfertig. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihrem Räumlichkeiten mit den eigenen Möbeln individuell einzurichten. Dabei ist jedoch die vorhandene freie Stellfläche ebenso zu berücksichtigen, wie die Größe des persönlichen Möbelstücks. Meist findet sich jedoch ein Plätzchen für den geliebten Fernsehsessel oder die antike Kommode.

  • 9. Was passiert mit meinem Haustier?

    Grundsätzlich gibt es kein generelles Verbot, aber auch kein pauschales Recht auf ein eigenes Tier in der Einrichtung. Uns ist durchaus bewusst, dass häufig eine enge Beziehung zum geliebten Haustier existiert. Trotzdem stehen den Vorteilen der Tierhaltung auch zahlreiche Bedenken gegenüber, mit denen wir uns durchaus ernst auseinander setzen.

    Jedes Tier macht Arbeit und muss tiergerecht gehalten werden. Was passiert, wenn der Besitzer erkrankt oder stationär im Klinikum versorgt werden muss? Auch dann muss sich jemand um das Tier kümmern. Gerade bei Hunden ist ausreichend Bewegung sehr wichtig und auch bei Katzen geht es um mehr als nur regelmäßiges Füttern. Mitbewohner können allergisch reagieren oder durch den Übermut der Tiere zu Schaden kommen. In unseren Einrichtungen leben viele Menschen mit sensibler Gesundheit, was eine große Verantwortung für uns mit sich bringt. Nicht zuletzt hygienische Aspekte spielen eine wichtige Rolle. Die Tiere müssen tierärztlich überwacht werden, können Lärm machen oder andere Bewohner stören, vielleicht sogar beängstigen. Gerüche oder Revierkämpfe sorgen für Unruhe.

    Sie sehen, all diese Punkte sprechen gegen eine persönliche Tierhaltung in unseren Einrichtungen. Sicher kann man Anfragen zu Klein-/ bzw. Käfigtieren wie Fische oder Hamster individuell beraten, größere Haustiere mit höherem Pflegebedarf müssen leider anderweitig untergebracht werden.

  • 10. Darf ich in der Einrichtung rauchen?

    In allen Häusern herrscht striktes Rauchverbot. Die Außenanlagen verfügen über gekennzeichnete Raucherbereiche mit aufgestellten Entsorgungsbehältern.

  • 11. Wie werde ich verpflegt?

    Alle Einrichtungen werden zentral durch unser Tochterunternehmen Servicegesellschaft Zeitz mbH versorgt. Dabei werden vier verschiedene Mahlzeiten am Tag angeboten. Zusätzlich haben Sie die Auswahl an verschiedenen Getränken. Die Gerichte werden abwechslungsreich und täglich frisch für Sie zubereitet. Essen steht bei uns für Wohlbefinden, Genuss und Geselligkeit. Darum ist  die Verpflegung von zentraler Bedeutung und gilt als wichtiger Bestandteil im Tagesablauf. Das gesamte Verpflegungspaket ist bereits in den Kosten des Pflegesatzes enthalten.

  • 12. Muss ich meine Wäsche selbst waschen?

    Das Waschen von persönlicher Leibwäsche übernimmt unsere Tochtergesellschaft, die Service- und Integration Zeitz gGmbH. Die Kleidung wird zu Beginn von uns gezeichnet um Verwechslungen zu vermeiden. Nach entsprechender Umlaufzeit wird Ihre Wäsche frisch gewaschen und fertig gelegt wieder in Ihrem Schrank platziert. Für diese Leistungen entstehen Ihnen keine Extra-Kosten.

  • 13. Muss sich mein Besuch an feste Zeiten halten?

    Nein. Wir sind kein Krankenhaus und Sie sollen sich bei uns wie zuhause fühlen. Deshalb haben wir keine starren Besuchszeiten. Allerdings bitten wir die Ruhezeiten zu respektieren.

– Wichtige Unterlagen

Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen ersten allgemeinen Überblick, was wir für die Aufnahme benötigen. Die Angaben dienen dabei der Orientierung, denn nicht alles wird auch auf Sie zutreffen.

Persönliche Dokumente und Unterlagen wie:

  • Personalausweis
  • Chipkarte Krankenkasse
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuerausweis
  • Patientenverfügung
  • Pflegegradbescheid
  • Schwerbehindertenausweis
  • Impfausweis
  • Diabetikerausweis
  • Glaukompass
  • Herzschrittmacherpass
  • Allergiepass
  • Blutgerinnungspass
  • Dialysepass
  • Nothilfepass
  • Zahnarzt-Bonusheft
  • Liste von behandelnden Ärzten
  • Inkontinenzbescheinigung
  • Berichte/Befunde von Ärzten, Krankenhäusern und Reha- Einrichtungen
  • Pflegedokumentation ambulanter Pflegedienste

Informationen zu Medikamenten und Hilfsmitteln wie:

  • Rezeptgebührenbefreiung
  • alle von Arzt verordneten Medikamente
  • Medikamentenverordnungsblatt
  • Ärztlicher Fragebogen, Verbandsmaterialien
  • Inkontinenzartikel
  • Insulinspritzen, Insulin PEN
  • Hilfsmittel wie Gehhilfe, Rollator, Rollstuhl

– Ansprechpartner

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Steffen Mittank
Belegungsmanagement
Telefon: 03441 – 631 106
E-Mail: Servicecenter@seniorenhilfe-zeitz.de