Wichtige Informationen für alle Gäste und Besucher unserer Einrichtungen ab dem 01.03.2023

Mit der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung werden folgende Änderungen zur Masken- und Testpflicht in Pflegeeinrichtungen ab dem 01.03.2023 wirksam:

1. Testpflicht:

Für alle Personengruppen entfällt die Testpflicht.
Damit wird unser Testzentrum am Altmarkt 2 in Zeitz nicht mehr betrieben und bleibt ab dem 01.03.2023 geschlossen!

2. Tragen von Masken:

Die Maskenpflicht für Besucher unserer Einrichtungen bleibt noch bis zum 07.04.2023 bestehen.
Zum Betreten der Einrichtungen und während des Aufenthaltes ist daher weiterhin eine FFP 2-Maske zu tragen.

Stand: 28.02.2023